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Volksbegehren für die Trennung von Staat und Kirche

Samstag, Juni 13th, 2009

Auf der Homepage der Freidenker, Atheisten, Humanisten und Co. wird ein Volksbegehren zur verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche vorgeschlagen, das unter anderem folgendes zum Inhalt hat:

  • Abschaffung des Religionsunterrichts (ich vermute, auch wenn das nicht explizit erwähnt wird, daß hiermit der konfessionelle Religionsunterricht gemeint ist).
  • Verbot der Anbringungen von religiösen Symbolen in öffentlichen Einrichtungen wie Gerichten, Ämtern, Schulen usw.
  • Niemand darf zum Ablegen religiöser Eide gezwungen werden (für einen Atheisten hat ein Schwur auf z.B. die Bibel ohnehin keine Bedeutung).
  • Aufhebung aller bishe auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften.

Der Grundtenor des Volksbegehrens (der komplette Text kann hier nachgelesen werden, auf der Seite kann man auch das Formular für die Unterstützungserklärung herunterladen) ist meiner Meinung nach auf jeden Fall unterstützenswert. Gerade in Zeiten, in denen Religion wieder mal zur Polarisierung aus Ausgrenzung mißbraucht wird, ist eine vollständige und saubere Trennung von Kirche und Staat wichtiger denn je, will der Staat und seine Proponenten nicht noch mehr an Glaubwürdigkeit verlieren.

Was mir noch fehlt ist die Forderung nach der Abschaffung von §188 StGB (“Herabwürdigung religiöser Lehren”), ich bin allerdings kein Jurist, möglicherweise ergibt sich dies implizit aus einer der anderen Forderungen.

Desungeachtet gehen die Forderungen des Volksbegehrens in die richtige Richtung und decken sich auch teilweise mit den Zielen der Laizismus-Initiative.

Religionsfreiheit bedeutet für mich nicht nur Freiheit zur Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Beeinflussung egal ob direkt oder indirekt durch Gesetze, die keine andere Grundlage haben als die Moralvorstellungen einer bestimmten Religion.

Religion soll und muß Privatsache sein, ob man nun an Gott, Allah, das fliegende Spaghettimonster oder eben auch gar keine übernatürlichen Einflüsse glaubt sei jedem selbst überlassen – den Gesetzgeber geht das erstmal gar nichts an, sofern bei der Ausübung der Religion keine Rechte anderer verletzt werden!